Schon vor Jahren konnte man im Fernsehen Berichte über die zunehmende Zahl von Waschbären in Deutschland verfolgen. Besonders wurde dabei auf die Entwicklung im Raum Kassel hingewiesen. Schäden, die mittlerweile in die Millionen Euro gehen, haben die Menschen aufschrecken lassen. So niedlich die Waschbären auch aussehen, die entstandenen Schäden für die Tierwelt und Menschen lassen sie mittlerweile in einem anderen Licht stehen.

Fakt ist: Die Waschbären sind auch in Dölau eingezogen! Wer sich nachts in der Nähe des Kirchwegs oder den Kleingartenanlagen auf Lauer legt, kann mit Glück die Tiere auf der Suche nach Essbarem beobachten. Obst von Bäumen, Futternäpfe mit Katzen- und Hundefutter, Vogelnester und ähnliches sind für die nachtaktiven Raubtiere eine willkommene Beute. Sollten sich die Waschbären, ähnlich wie in Kassel vermehren, wird nicht nur das Ökosystem gestört.

Wie der Jagdleiter des Dölauer Reviers, Herr Ruscher, seinem Schußbuch entnehmen kann, wurde der erste Waschbär am 14.06.2009 am Hechtgraben, nahe der Straße „Am Waldrand“ gefangen. In seinem Jagdbuch sind folgenden Daten von geschossenen bzw. gefangenen Waschbären registriert:

03.11.2011-Hechtgraben, Am Waldrand29.10.2013-Hechtgraben, Am Waldrand
15.08.2012-Max-Planck-Straße01.11.2013-Max-Planck-Straße
03.10.2012-Heide, Rehteich10.12.2013-Hechtgraben, Am Waldrand
23.04.2013-Heide08.04.2014-Heide
27.10.2013-Hechtgraben, Am Waldrand22.05.2014-Heide
28.10.2013-Hechtgraben, Am Waldrand

Da Waschbären oft in der Nähe natürlicher Gewässern leben, ist zu vermuten, dass sie entlang des Hechtgraben nach Dölau kamen. Das würde die Fangzahlen in diesem Bereich bestätigen. Diese Zahlen werden jährlich an die Untere Jagd- und Fischereibehörde der Stadt Halle gemeldet. Von dort gehen dann wiederum die eingegangenen Schussquoten an das Landesverwaltungsamt. Im letzten Jagdjahr (ein Jagdjahr geht vom 01.04. bis 31.03.) wurden 16417 erlegte Waschbären in Sachsen-Anhalt registriert. Es ist anzunehmen, dass die wirkliche Anzahl höher liegt, da nicht alle Fänge gemeldet werden.

Sowohl Herr Ruscher aus Dölau, als auch der zuständige Ansprechpartner der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, Herr Waldemar Vogt, können von außergewöhnlichen Erlebnissen mit Waschbären berichten. Als Jäger wurden sie schon angerufen, da ein Waschbär im Fensterbrett der 3.Etage eines Hauses saß. Hier hatte der Kletterer offensichtlich ohne Mühe eine normale Putzfassade erklommen, um an Nahrung zu kommen. Schlimmer waren die Fälle, wo Waschbären in die Dachböden von Häusern eingedrungen sind. Weibchen die dort ihren Nachwuchs zur Welt brachten, verursachten durch mechanische Zerstörung und Urin einen erheblichen Schaden. Die Erneuerung der Dachisolierung und die Folgeschäden ergaben in Einzelfällen Kosten bis 7000 €. Selbst Dachziegel sind für die Kletterer kein Hindernis. Geschickt wurden diese angehoben und ein Weg zum Dachboden angelegt. Dort sind Sachschäden an abgestellten Bekleidungsgegenständen oder anderen Wertgegenständen im tausender Eurobereich entstanden.

Was tun? In Dölau wurde viel neuer Wohnraum geschaffen und alte Häuser saniert. Wer möchte sich schon sein Lebenswerk zerstören lassen? Beide angesprochenen Jäger sehen nur eine Möglichkeit: Das Aufstellen einer Lebendfalle, damit keine Katzen oder Igel verletzt werden.

Rechtlich sichert diese Maßnahme das Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG) ab. Es heißt im § 4 Tierarten: „Nach Landesrecht jagdbar sind: 1. Als Haarwild: a) der Waschbär b) der Marderhund c) der Mink und d) die Nutria …)“

Weiter steht im § 8 „Jagdausübung im befriedeten Bezirk“ Absatz 2:

(2) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen Füchse, Steinmarder, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutria und Kaninchen fangen, töten und für sich behalten. § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.

(§ 228 Notstand: Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.)

Was befriedete Bezirke sind, erläutert § 7 „Befriedete Bezirke“:

(1) Befriedete Bezirke sind

1.Gebäude, 2. Hofräume und Hausgärten, die an eine Behausung anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,

3. Friedhöfe und für die Urnenbestattung gewidmete Flächen in der offenen Landschaft, 4. Sonstige bebaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Flächen innerhalb einer geschlossenen Bebauung 5. Schaugehege, in denen Wild zur Schau, und Sondergehege, in denen Wild zur Zucht, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten wird, 6. Sportplätze.

Eine selbstgebaute Waschbärenfalle am Hechtgraben (Innen- und Außenansicht).

Nach den Erfahrungen der beiden angesprochenen Jäger ist eine große Drahtgitterfalle mit einer Mindestlänge von 1,40 m notwendig. Wichtig sind zwei Einläufe mit senkrechten Falltüren. Jagdkataloge und große Internethändler bieten diese Fallen mit der Größe 30 x 39 x 152 cm an. Der Preis liegt bei etwa 99 Euro. Ein Preis, der den möglichen Schaden in jeder Form rechtfertigt. Als Köder soll sich eine Scheibe Brot mit Schokoladenaufstrich eignen.

Allerdings gehen die Meinungen über die Tötungsart eines gefangenen Waschbären auseinander. Das Tier soll sich nicht quälen. Empfohlen wird das Erschießen der Tiere durch einen Jäger. Wenden können Sie sich bei Fragen an die Untere Jagd- und Fischereibehörde. Hier gibt Herrn Vogt, Tel.: (0345) 221 1231 gern Hinweise bzw. kommt selbst zum Fangort. In Dölau besitzen Herrn Ruscher in der Stadtforststraße 112 und Herr Busse in der Stadtforststraße 39 eine Schusserlaubnis.

Tipp: Stellen Sie keinen Waschbär mit Käfig ohne Schutz ins Auto. Uringerüche bekommt man über Jahre nicht aus dem Auto! (Text und Fotos: Bernd Wolfermann)