Anfang Oktober wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Stadtforststraße zwischen Einmündung Hummelweg und Elbestraße in Richtung Halle-Kröllwitz verlängert. Die eingeführte Begrenzung geht in der Waldstraße weiter und endet hinter der Bushaltestelle „Knolls Hütte“.


„Mit der aktuellen StVO- Änderung ist nun die Einführung von Tempo 30 explizit auch im Umfeld von Fußgängerüberwegen erlaubt. Mit dieser Initiative folgt Halle einem bundesweiten Trend: Städte nutzen neue rechtliche Spielräume, um Tempo 30 gezielt dort einzusetzen, wo Menschen zu Fuß unterwegs sind – besonders Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und den Straßenraum lebenswerter zu gestalten.“ 1)
Quelle: 1) www.dubisthalle.de, eseppelt, 13.10.2025
